Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ACH GmbH für Lieferungen von HAASPHALT®-Produkten an Unternehmer. Stand: Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der ACH GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) an ihre Kunden (im Folgenden „Käufer“), insbesondere für Produkte der Marke HAASPHALT®.
- Der Verkäufer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Angebote und Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit der Lieferung der Ware zustande. Schriftlich umfasst auch E-Mail.
- Zusagen, Nebenabreden und Erklärungen von Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackung, Fracht und Versicherung.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Preisliste. Frühere Preislisten verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
- Mehrkosten für Eil- und Expresslieferungen, Lieferungen mit Hebebühne sowie Zustellungen außerhalb der üblichen Lieferzeiten trägt der Käufer.
4. Lieferung und Lieferfristen
- Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs in der Regel binnen 14 Werktagen ab Auftragsbestätigung. Lieferfristen in andere Länder werden im Einzelfall vereinbart.
- Vereinbarte Liefertermine gelten nur, wenn der Käufer seine Mitwirkungspflichten (z. B. Klärung technischer Fragen, Anzahlungen) rechtzeitig erfüllt.
- Kommt der Verkäufer in Lieferverzug, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
- Die Wahl der Versandart und des Versandweges obliegt dem Verkäufer. Die Komponenten von HAASPHALT® werden unter Beachtung der geltenden Gefahrgutvorschriften versendet.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Selbstabholung ist nach vorheriger Absprache möglich.
- Werden Abruftermine vereinbart und nimmt der Käufer die bereitgestellte Ware nicht fristgerecht ab, kann der Verkäufer Zahlung verlangen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern.
5. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, etwa Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuer, Unwetter, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle bei Vorlieferanten, befreien den Verkäufer für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Lieferpflichten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
6. Gefahrübergang und Transportschäden
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder bei Selbstabholung mit Bereitstellung an den Käufer über, auch bei frachtfreier Lieferung.
- Transportschäden sind sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief zu vermerken und vom Zusteller bestätigen zu lassen. Der Verkäufer ist unverzüglich schriftlich und mit Fotos zu informieren.
7. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich erklärt.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat er den Verkäufer unverzüglich zu verständigen.
- Verarbeitet oder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Ware.
- Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer ab. Er hat diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.
8. Produktverwendung und Beratung
- Für die Verarbeitung von HAASPHALT® sind das jeweils aktuelle technische Datenblatt, die Verarbeitungshinweise und die Sicherheitsdatenblätter maßgeblich.
- Anwendungstechnische Beratung, Angaben auf der Website und in Prospekten erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich. Sie entbinden den Käufer nicht von der eigenen Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen Zweck und Untergrund geeignet ist.
- Der Käufer ist für die fachgerechte Vorbereitung des Untergrunds, die Einhaltung der Verarbeitungsbedingungen (insbesondere Temperatur, Feuchtigkeit, Mischverhältnis und Verarbeitungszeit) und die Absicherung der Arbeitsstelle verantwortlich.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt und jedenfalls vor Verarbeitung schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (§ 377 UGB). Andernfalls sind Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum ausgeschlossen.
- Mit der Rüge sind dem Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware sowie Chargennummer und Fotos zur Verfügung zu stellen.
- Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz durch mangelfreie Ware oder Preisminderung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
- Keinen Mangel stellen insbesondere dar:
- Farb- und Strukturabweichungen gegenüber dem umgebenden Asphalt oder Beton
- Risse, Ablösungen oder Setzungen, die auf einen nicht tragfähigen, feuchten oder verunreinigten Untergrund zurückzuführen sind
- Schäden durch Nichtbeachtung des technischen Datenblatts, insbesondere bei Verarbeitung außerhalb der angegebenen Temperaturen oder Mischverhältnisse
- Ware, deren Haltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Verarbeitung abgelaufen war oder die unsachgemäß gelagert wurde
- natürliche Abnutzung durch Verkehr und Witterung
- Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe trägt der Käufer.
10. Haftung
- Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
- Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Kosten für Verkehrssicherung und Sperrmaßnahmen sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit der Verkäufer haftet, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Kaufpreis der betroffenen Ware begrenzt.
- Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die Kosten zweckentsprechender Mahn- und Inkassomaßnahmen zu verrechnen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen, Auslandsaufträgen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, Vorauskasse zu verlangen.
- Der Käufer darf nur mit Forderungen aufrechnen, die vom Verkäufer anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
- Anzahlungen und Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
12. Verpackung und Paletten
- Die Lieferung erfolgt in Einweggebinden auf Paletten. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Die Entsorgung erfolgt durch den Käufer gemäß den örtlichen Vorschriften.
- Europaletten sind bei Lieferung zu tauschen. Stellt der Käufer keine gleichwertigen Tauschpaletten bereit, werden je Palette € 15,00 zuzüglich USt verrechnet.
13. Warenrücknahme
Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Ware hat noch eine Resthaltbarkeit von mindestens 6 Monaten.
- Ware und Verpackung sind ungeöffnet und in einwandfreiem Zustand.
- Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Der Verkäufer legt die Höhe der Gutschrift fest. Sie beträgt höchstens 50 % des Warenwertes.
14. Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung und im Einklang mit der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers in Pörtschach.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Klagenfurt sachlich zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
16. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie das Abgehen von diesem Formerfordernis bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Die ACH GmbH behält sich Änderungen dieser AGB vor. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: Oktober 2026